Das Reifenalter !!!
Wie alt darf mein Reifen sein?
Reifenalter (technisch und juristisch*)
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) vertritt die Meinung, dass sachgemäß gelagerte Reifen maximal fünf Jahre ihre vollen Gebrauchswerteigenschaften behalten und so lange auch unbedenklich verkauft und montiert werden können. Dies hätten die Reifenhersteller rechtsverbindlich gegenüber dem BRV erklärt.
Quelle BRV
Bis zu 3 Jahren gilt ein Reifen als „Fabrikneu"
Bis zu 5 Jahren gilt ein Reifen als „Neu“
(max. 5 Jahre Beibehaltung der vollen Gebrauchswerteigenschaften bei vorschriftsmäßiger Lagerung)
++Verkauf und Montage technisch unbedenklich++
Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse; dazu gehören u.a. UV-Strahlung, Spritzwasser, Hitze, Kälte usw. Diese Prozesse vollziehen sich auch bei nicht oder wenig genutzten Reifen. Um diesen Vorgängen entgegenzuwirken, werden den Gummimischungen Substanzen beigemengt, die leistungsmindernde Reaktionen in erforderlichem Maße verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation und den Qualitätsansprüchen eines Neureifens entspricht und damit in seinem Einsatz nicht beeinträchtigt ist.
